Der Förderbaustein Photovoltaik wurde angepasst!
Seit dem 15.05.2022 können Sie wieder
von unserem Förderprogramm profitieren!
Anpassungen des Förderbausteines PV-Anlagen!
Auf Grund der sich verändernden Gesetzeslandschaft ist es notwendig, das Förderprogramm und damit auch die Förderrichtlinien anzupassen. Konkret handelt es sich um die zum 01.05.2022 in Kraft tretende Photovoltaik (PV) -Pflicht für neue Wohngebäude, sowie die zum 01.01.2023 kommende PV-Pflicht für Bestandsgebäude bei grundlegenden Dachsanierungen. (§8 KSG BW)
Beratungen rund um das energetische Sanieren und zum Energiesparen
Unabhängige und neutrale Beratung rund um Energieesparungen und energetische Gebäudesanierung.