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Der Förderbaustein Photovoltaik wurde angepasst!

Seit dem 15.05.2022 können Sie wieder

von unserem Förderprogramm profitieren!

Willkommen beim Emmendinger Energiehaus

Anpassungen des Förderbausteines PV-Anlagen! 

Auf Grund der sich verändernden Gesetzeslandschaft ist es notwendig, das Förderprogramm und damit auch die Förderrichtlinien anzupassen. Konkret handelt es sich um die zum 01.05.2022 in Kraft tretende Photovoltaik (PV) -Pflicht für neue Wohngebäude, sowie die zum 01.01.2023 kommende PV-Pflicht für Bestandsgebäude bei grundlegenden Dachsanierungen. (§8 KSG BW)

Mehr Infomationen

Beratungen rund um das energetische Sanieren und zum Energiesparen

Unabhängige und neutrale Beratung rund um Energieesparungen und energetische Gebäudesanierung.

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