BEG Neuerungen
BEG Neuerungen
Was ist die BEG?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die Antragstellung im Förderprogramm BEG EM ist zum 1. Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.
Die BEG WG und BEG NWG (Zuschussförderung für Kommunen und Kreditvariante) werden durch die KfW administiert.
BEGNeuerungen
Das BMWK hat die BEG – Einzelmaßnahmen angepasst, um einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern. Bis einschließlich 14.08.2022 (24 Uhr) darf pro Antragsteller nur jeweils ein Antrag für eine oder mehrere BEG Einzelmaßnahmen (Zuschuss) beim BAFA eingereicht werden. Dies gilt auch für jene Antragsteller, die mehrere Gebäude besitzen und/oder verwalten oder deren Gebäude verschiedene Adressen aufweisen. Weitere Anträge sind nicht bewilligungsfähig.
BEG Förderübersicht
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