Land erleichtert Installation von Solaranlagen auf Kulturdenkmalen
Land erleichtert Installation von Solaranlagen auf Kulturdenkmalen
Das Land erleichtert die Installation von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Wer eine Solaranlage an oder auf einem Kulturdenkmal errichten will, braucht dafür grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Nach den neuen Leitlinien ist die Genehmigung „regelmäßig zu erteilen“.
Die Leitlinien in Kürze
Grundlagen für die Einzelfallentscheidung sind folgende Punkte:
- Zu prüfen ist, ob sich Alternativstandorte beispielsweise auf nachrangigen Nebengebäuden besser für die Errichtung eignen.
- Bestehen künstlerische Schutzgründe für das Kulturdenkmal, ist zu prüfen und gesondert zu begründen, ob eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes und/oder ein erheblicher Substanzeingriff bei der Errichtung von Solaranlagen vorliegt. In diesem Fall ist diese dann regelmäßig nicht genehmigungsfähig.
- Solaranlagen müssen sich der eingedeckten Dachfläche unterordnen.
- Von den Leitlinien unberührt bleiben die Kulturdenkmale, die im Schutzbereich einer bereits anerkannten oder potentiellen UNESCO-Weltkulturerbestätte liegen.
Bei der Stadt Emmendingen erreichen Sie die untere Denkmalschutzbehörde unter:
Stadt Emmendingen
Baurecht und Denkmalschutz
Landvogtei 10
79312 Emmendingen
Telefonnummer: 07641 452-3544
E-Mail schreiben
Für den Landkreis Emmendingen wenden Sie sich an:
Landratsamt Emmendingen
Amt für Bauen und Naturschutz
Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen
Telefonnummer: 07641 451-379
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der Stadt Emmendingen
Landvogtei 10
79312 Emmendingen
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Telefonnummer: 07641 452-3231
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